Um auch Ihren Kunden außerhalb Deutschlands einen einwandfreien Service bieten zu können, stehen Ihnen folgende Einstellungen und Funktionen zur Verfügung.
- Sprachen & Länderspezifikationen (z.B. Währung und Steuersatz)
- Zahlungsprozesse
- Steuerberechnung
Bereich |
Erklärung |
Beispiele |
---|---|---|
Sprache & Länder |
Sowohl das Hinterlegen von ausländischen Adressformaten als auch Kundenkommunikation in verschiedenen Sprachen ist bei Monsum möglich. |
Sprachen: Deutsch, Englisch, Italienisch, Spanisch, Russisch, Französisch, Niederländisch |
Währung |
Die Währung kann je Kunde und je Produkt eingestellt werden. Für Statistiken werden alle Beträge in Fremdrechnungen in die Basiswährung des Accounts tagesgenau umgerechnet. |
AUD, BRL, CAD, CHF, CNY, CVE, CZK, DKK, EUR, GBP, HRK, HUF, INR, MXN, PLN, RON, RUB, SEK, USD, ZAR |
Steuerberechnung |
Bei jedem Produkt kann ein individueller Steuersatz angegeben werden, auch Lieferungen ohne Umsatzsteuer werden unterstützt. |
Innergemeinschaftliche Lieferung von Gütern, Reverse – Charge - Verfahren |
Sprachen und Länder
Sie können verschiedenste Spracheinstellungen bei Monsum vornehmen. So können Sie Produkttitel oder E-Mails in verschiedenen Sprachen einrichten oder schon vor dem Kundenkontakt Ihre Buchungsformulare in verschiedenen Sprachen integrieren.
Folgende Einstellungsmöglichkeiten stehen Ihnen zur Verfügung:
Kommunikationsmittel |
Einstellungsmöglichkeit |
---|---|
Produkt |
Für alle Produkte können mittels der Produkteinstellungen der Titel und die Beschreibung in verschiedenen Sprachen angelegt werden. |
E-Mails |
Alle E-Mail-Texte können in den Einstellungen im Bereich Kommunikation individuell gestaltet werden. |
Rechnungsvorlagen |
Im Bereich Kommunikation unter Dokumenten-Vorlagen können verschiedensprachige Rechnungsvorlagen personalisiert werden. Pro Sprache gibt es bereits eine Standard-Vorlage. |
Mahnungen |
Das gesamte Mahnwesen kann auf verschiedenen Sprachen erfolgen. |
Hosted Forms |
Das englischsprachige Buchungsformular wird angezeigt, indem der URL das Suffix ‘&lang=en’ angefügt wird. Das Kürzel ‘en’ determiniert die Sprache Englisch. Wird es mit ‘fr’, ‘es’ oder ‘it’ ersetzt, wird das Buchungsformular auf Französisch, Spanisch oder Italienisch angezeigt. Bei einem Neukunden aus dem Ausland kann so die entsprechende Sprache angezeigt und in der Kundenakte hinterlegt werden. |
Währung
Insgesamt kann zwischen 20 verschiedenen Währungen gewählt werden. fas
Unterstützt werden: AUD, BRL, CAD, CHF, CNY, CVE, CZK, DKK, EUR, GBP, HRK, HUF, INR, MXN, NOK, NZD, PLN, RON, RUB, SEK, USD und ZAR.
Mittels ⇨ Einstellungen ⇨ Grundeinstellung ⇨ regionale Angaben können Sie eine Basiswährung auswählen.
In der Kundenakte kann zusätzlich für jeden Kunden eine zugehörige Währung angegeben werden.
Weiterhin können sich die Währungen der Produkte unterscheiden bzw. kann ein Produkt mehrmals mit verschiedenen Währungen angelegt werden. Dabei sollten Sie beachten, dass pro Währung auch ein neues Produkt mit abweichender Produktnummer angelegt werden muss.
Um Währungen stets korrekt umrechnen zu können, beziehen wir auf täglicher Basis die Kurse bei der Europäischen Zentralbank.
Steuerberechnung
Einführung
Monsum liest über das Buchungsformular bzw. über vorher eingepflegte Kundendaten automatisch relevante Informationen aus, um verschiedene Steuersituationen realisieren zu können. So wird z.B. bei einer Steuer-Identifikationsnummer aus dem europäischen Ausland automatisch das Reverse-Charge-Verfahren auf der jeweiligen Rechnung ausgewiesen.
Allgemein gilt: Werden Rechnungen ins Ausland gestellt, dann besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auf den Zuschlag der Umsatzsteuer zu verzichten. Die Verfahren für Lieferungen (Güter) und sonstigen Leistungen (zumeist immaterielle Leistungen) unterscheiden sich grundsätzlich.
Die Voraussetzungen, welche für eine steuerfreie Lieferung innerhalb der EU eingehalten werden müssen, werden in den folgenden beiden Punkten näher erläutert.
Innergemeinschaftliche Lieferung von Gütern
Der §4 Nr.1b UStG verweist auf den §6a UStG und ermöglicht unter Voraussetzungen eine steuerfreie Lieferung ins Ausland:
- Der Gegenstand der Lieferung wird durch den Absender, bzw. einem von Lieferant oder Empfänger beauftragten Dritten, in das restliche EU-Gebiet versendet.
- Der Empfänger ist Unternehmer, der den Gegenstand für sein Geschäft erworben hat
- Der erworbene Gegenstand unterliegt in dem anderen Mitgliedsstaat den Vorschriften der Umsatzbesteuerung
- Der Empfänger ist der Abnehmer der Leistung
- Sowohl Empfänger als auch Lieferant haben eine gültige Umsatzsteuer – Identifikationsnummer (USt.-Ident.-Nr.). Die Identität des Abnehmers muss z.B. per Ausweiskopie nachgewiesen werden.
- Der Versand muss durch Belege / Lieferscheine eindeutig und leicht nachprüfbar sein
- Auf der Rechnung ist ein Hinweis für die Steuerfreiheit anzugeben („steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung“) (Andere Sprachversionen sind rechtlich nicht erforderlich.)
Sind alle diese Bedingungen erfüllt, dann ist die innergemeinschaftliche Lieferung von Gütern umsatzsteuerfrei.
Sonstige Leistungen im Binnenmarkt (Reverse-Charge)
Zu den sonstigen Leistungen zählen alle Leistungen, die keine Lieferungen sind. Das sind z.B. aktive Tätigkeiten wie Dienstleistungen, Vermittlungsleistungen oder Transportleistungen, aber auch Duldungsleistungen (z.B. Vermietung, Verpachtung) oder Unterlassungen (Verzicht auf Ausübung einer Tätigkeit).
Bis auf wenige Ausnahmen werden sonstige Leistungen in dem Land besteuert, in dem das Unternehmen betrieben wird.
Das Reverse - Charge - Verfahren bezeichnet die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld vom leistenden Unternehmer auf den unternehmerischen Leistungsempfänger bzw. die die Leistung empfangende juristische Person. Beim Leistungsempfänger fallen Steuerschuld und Vorsteuerabzug zusammen und saldieren sich direkt. Ziel dieses Ansatzes ist in erster Linie die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs. Bei „grenzüberschreitenden“ Umsätzen führt das Reverse-Charge-Verfahren aber auch zu administrativen Erleichterungen für die am Umsatz beteiligten Parteien. (Quelle: Bundesfinanzministerium)
Voraussetzungen:
- Gültige Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. des Leistungsempfängers in seinem Land.
- Die Steuerschuld kann mit der Leistung übertragen werden (nachgewiesen werden)
- Hinweis auf der Rechnung („Reverse-Charge-Verfahren – Übergang der Steuerschuldnerschaft gem. Artikel 196 MwStSystRL“)
Vorraussetzungen in Monsum:
- Kunde ist als "Geschäftskunde" samt USt. ID/VAT ID hinterlegt
- Das zu buchende Produkt ist als "digitales Produkt" markiert
Bei Rechnungen in Drittländer wird keine Identifikationsnummer benötigt. Die Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen. Es bedarf dabei keines weiteren Verweises auf der Rechnung!
Verkauf an Privatkunden im EU-Ausland
Verkaufen Sie digitale Produkte an Privatkunden ins EU-Ausland muss auf der Rechnung der MwSt.-Satz des Empfängerlandes stehen. Sofern Sie in den Einstellungen des Produktes angegeben haben, dass es sich um ein digitales Produkt handelt und der Kunde als Privatkunde angelegt ist, wird auf der Rechnung automatisch der Steuersatz des Empfängerlandes verwendet.
Hat Ihr Kunde in seinen Stammdaten eine andere Sprache hinterlegt, kann eine entsprechende Rechnungsvorlage automatisch ausgewählt werden. Bei Interesse nimmt unser Monsum Team gerne die notwendigen Einstellungen vor.
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